Rechtliches
Dies ist die öffentliche Musterfassung. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss unterzeichnete Fassung. Felder in eckigen Klammern werden dort individuell ausgefüllt.
Softwarebereitstellung, Betrieb und Entwicklung auf Abruf · Vertragsgegenstand: [Systembezeichnung] · Vertragsnummer [Vertragsnummer] · Fassung 19.09.2026
| Anbieter | Fuchsbau Software — Markus Pütz und Michelle Göhring, Am Feldrain 9, 53937 Schleiden, kontakt@fuchsbau.software |
|---|---|
| Auftraggeber | [Name der Kanzlei bzw. des Vereins], [Anschrift], [E-Mail-Adresse] |
Der Anbieter (Fuchsbau Software — Markus Pütz und Michelle Göhring) hat für den Auftraggeber ([Name der Kanzlei bzw. des Vereins], nachfolgend "Kanzlei") ein maßgeschneidertes webbasiertes CRM-System zur Mandanten- und Leadverwaltung entwickelt, das unter der Adresse [Adresse der Instanz] betrieben wird. Der Anbieter stellt dieses System dauerhaft als Software-as-a-Service (SaaS) zur Nutzung bereit, übernimmt den laufenden Betrieb auf eigener Infrastruktur und erbringt auf Abruf weitere Entwicklungs- und Anpassungsleistungen.
Dieser Vertrag regelt abschließend die Rechte und Pflichten beider Parteien in Bezug auf Bereitstellung, Betrieb, Weiterentwicklung, Nutzung und Kündigung des Systems sowie alle damit verbundenen Vergütungen.
Gegenstand dieses Vertrags ist die Bereitstellung und der Betrieb folgender Plattform als SaaS-Leistung:
| Plattform-URL | [Adresse der Instanz] |
|---|---|
| Systembezeichnung | [Systembezeichnung] |
| Technologiestack | Next.js, Self-hosted Supabase (PostgreSQL), Docker Compose |
| Hosting-Standort | Hetzner Cloud, Nürnberg, Deutschland |
| Authentifizierung | Custom JWT + 2FA (E-Mail-OTP) |
| E-Mail-Versand | Resend (transaktional, API-basiert) |
Folgende Leistungen sind ausdrücklich nicht in der monatlichen Systemgebühr enthalten und werden gesondert nach Stundensatz (§ 5) abgerechnet:
(1) Sämtliche Bestandteile der Systemumgebung – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Quellcode, Datenbankstruktur, Softwarearchitektur, Designkonzepte, Dokumentationen, Konfigurationsdateien, Automatisierungs-Workflows und KI-Prompts – stehen im ausschließlichen Eigentum des Anbieters (Fuchsbau Software — Markus Pütz und Michelle Göhring) und sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Dies gilt unabhängig davon, ob die Entwicklung im Rahmen dieses Vertrags, eines Vorvertrags oder einer vorangegangenen Beauftragung erfolgte. Die Vergütung durch den Auftraggeber begründet kein Eigentumsrecht an der Software oder einzelnen Komponenten.
(3) Auch individuell für den Auftraggeber entwickelte Komponenten, Anpassungen und Erweiterungen (Individualentwicklungen) verbleiben im Eigentum des Anbieters, sofern nicht durch eine separate, ausdrücklich als "Rechteübertragungsvereinbarung" bezeichnete schriftliche Vereinbarung etwas anderes geregelt ist.
Der Anbieter räumt dem Auftraggeber für die Dauer dieses Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Plattform ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst ausschließlich die bestimmungsgemäße Nutzung des CRM-Systems über die bereitgestellte Web-Oberfläche durch autorisierte Mitarbeiter der Kanzlei.
(1) Es ist dem Auftraggeber strengstens untersagt:
(2) Ein Verstoß gegen das Weitergabeverbot berechtigt den Anbieter zur fristlosen Kündigung des Vertrags und begründet Schadensersatzansprüche. Als Mindestschaden gilt ein Betrag in Höhe von 10.000,00 € netto, sofern kein höherer Schaden nachgewiesen wird.
(1) Zu Vertragsbeginn erbringt der Anbieter einmalig folgende Einrichtungs- und Onboarding-Leistungen:
(2) Die Einrichtungspauschale ist einmalig und unabhängig von der weiteren Vertragslaufzeit fällig. Sie wird nach Vertragsunterzeichnung in Rechnung gestellt und ist zahlbar innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels ([Zahlungsziel]).
| Leistungsposition | Preis (netto, zzgl. USt.) |
|---|---|
| Einmalige Einrichtungspauschale inkl. Onboarding | [Einrichtungspreis] |
Die monatliche Systemgebühr deckt den laufenden Betrieb der Plattform gemäß § 1.2 ab und ist jeweils zu Beginn des Kalendermonats fällig (Vorauszahlung). Sie beträgt:
| Leistungsposition | Preis (netto, zzgl. USt.) |
|---|---|
| [gewähltes Paket] | [Paketpreis] je Monat |
Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform nach schriftlicher Mahnung und einer Nachfrist von sieben (7) Tagen bis zum vollständigen Ausgleich zu sperren.
Der gebuchte Leistungsumfang und die dafür geschuldete Vergütung ergeben sich aus der Gesamtübersicht in § 4.4. Werden weitere Module hinzugebucht, tritt die dann gültige Gesamtübersicht an die Stelle der bisherigen; der übrige Vertrag bleibt unberührt.
Dieses Modul ermöglicht die automatisierte Erfassung, strukturierte Verarbeitung und inhaltliche Aufbereitung von Dokumenten. Dabei werden Texte maschinell ausgelesen (OCR), systematisch aufbereitet und kontextuell eingeordnet, ohne dass manuelle Dateneingabe erforderlich ist. Es handelt sich um eine optionale, separat buchbare Zusatzleistung; die Vergütung ergibt sich aus der Gesamtübersicht in § 4.4.
Dieses Modul kann mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende separat vom Basisvertrag gekündigt werden, ohne den Basisvertrag zu berühren. Die Reaktivierung erfolgt auf schriftlichen Wunsch; ein erneuter Einrichtungsaufwand wird nach Stundensatz (§ 5) abgerechnet.
Das Modul Arbeitszeiterfassung & Urlaubsverwaltung ist eine optionale, separat buchbare Erweiterung des CRM-Systems. Es umfasst folgende Funktionsbereiche:
Arbeitszeiterfassung: digitales Erfassen von Arbeitszeiten je Mitarbeiter (Kommen/Gehen, Pausen)
Urlaubsanträge: digitaler Antragsprozess inkl. Genehmigungs-Workflow für Vorgesetzte
Urlaubsverwaltung: Übersicht über Urlaubskonten, Resturlaub und Jahresplanung je Mitarbeiter
Überstundenmanagement: automatische Berechnung und Dokumentation von Mehr- und Minusstunden
Auswertungen & Berichte: Monatsübersichten, Exportfunktionen für Lohnbuchhaltung
Genehmigerstruktur: konfigurierbare mehrstufige Genehmigungshierarchie (z. B. Teamleitung → Kanzleileitung) für Urlaubsanträge und sonstige Abwesenheiten; automatische Benachrichtigung der zuständigen Genehmiger per E-Mail; vollständige Audit-Trail-Dokumentation aller Entscheidungen
Übersichts- und Planungskalender: teamübergreifende Kalenderansicht (Wochen-/Monatsansicht) aller Urlaube, Abwesenheiten und Feiertage; Kapazitäts- und Engpassanzeige; Filterfunktion nach Mitarbeiter und Zeitraum; Exportmöglichkeit als PDF oder CSV
Das Modul gilt als separat buchbare Leistung mit einer eigenen Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Aktivierungsdatum. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert es sich automatisch um weitere zwölf (12) Monate, sofern es nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende gekündigt wird. Eine Kündigung dieses Moduls berührt den Basisvertrag nicht. Die Ersteinrichtung ist in der ersten Monatsgebühr enthalten; eine erneute Einrichtung nach Kündigung und Reaktivierung wird nach Stundensatz (§ 5) abgerechnet.
| Leistungsposition | Preis (netto, zzgl. USt.) |
|---|---|
| [gewähltes Paket] | [Paketpreis] je Monat |
| Umsatzsteuer | zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer |
| Brutto | […] |
Der Anbieter ist berechtigt, die monatlichen Gebühren einmal pro Kalenderjahr mit einer Ankündigungsfrist von mindestens acht (8) Wochen zum Monatsbeginn anzupassen. Preiserhöhungen über 10 % des bisherigen Gesamtbetrags berechtigen den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Ankündigung.
(1) Alle Leistungen, die über den in § 1.2 definierten Regelleistungsumfang hinausgehen, werden nach dem nachstehenden Stundensatz abgerechnet. Dies umfasst insbesondere:
| Leistungsposition | Preis (netto, zzgl. USt.) |
|---|---|
| Stundensatz für Zusatzleistungen | [Stundensatz] |
| Abrechnungseinheit | 15 Minuten |
| Mindestaufwand je Auftrag | 30 Minuten |
(2) Zusatzleistungen werden nur nach schriftlicher (E-Mail genügt) Beauftragung durch den Auftraggeber erbracht. Der Anbieter erstellt auf Wunsch vorab eine unverbindliche Aufwandsschätzung. Arbeitszeiten werden minutengenau erfasst und im 15-Minuten-Takt aufgerundet.
(3) Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich. Rechnungen sind innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels ([Zahlungsziel]) zu zahlen.
(1) Die Nutzung des CRM-Systems ist auf die in § 1 beschriebenen Zwecke beschränkt: Mandanten- und Leadmanagement, interne Kommunikationsdokumentation sowie Verarbeitung von Anfragen über die Website der Kanzlei.
(2) Eine Nutzung für folgende Zwecke ist ausdrücklich ausgeschlossen:
(3) Die Anzahl der Benutzerkonten ist auf [Anzahl Arbeitsplätze] gleichzeitig aktive Accounts begrenzt. Weitere Accounts sind auf Anfrage gegen Aufpreis einrichtbar.
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und gewährleistet, dass das System in der vereinbarten Beschaffenheit betrieben wird.
(2) Die Gewährleistung des Anbieters beschränkt sich auf die in § 1.2 beschriebenen Regelleistungen. Für Störungen, die auf Einwirkungen des Auftraggebers, Dritter oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung.
(3) Für Leistungen von Unterauftragsverarbeitern und Drittanbietern (insbesondere Hetzner, Resend) gelten deren eigene Servicelevel-Bedingungen; der Anbieter haftet nicht für deren Ausfälle oder Schlechtleistungen, sofern er diese nicht zu vertreten hat.
(4) Eine Verpflichtung zur Mängelbeseitigung besteht nur, wenn der Auftraggeber den Mangel schriftlich anzeigt und dem Anbieter eine angemessene Nachfrist (mindestens 5 Werktage) setzt. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber eine Minderung der Monatsgebühr verlangen; ein Rücktrittsrecht besteht nicht.
(1) Der Anbieter haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und auch dann nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
(2) Die Gesamthaftung des Anbieters ist der Höhe nach auf die Summe der in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem Schadensereignis vom Auftraggeber tatsächlich gezahlten Nettovergütungen begrenzt.
(3) Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Datenverluste haftet der Anbieter – soweit gesetzlich zulässig – nicht.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für arglistig verschwiegene Mängel.
(1) Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vertragswidrigen oder rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Auftraggeber oder dessen Mitarbeiter beruhen.
(2) Ein Regress des Auftraggebers gegen den Anbieter wegen Ansprüchen, die der Auftraggeber gegenüber Dritten – insbesondere Mandanten – erfüllt hat, ist auf den unter Ziffer 7.2 definierten Haftungsrahmen begrenzt und nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung zulässig.
(1) Bereits geleistete Zahlungen – einschließlich der Einrichtungspauschale und monatlicher Systemgebühren – werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Dies gilt auch bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber.
(2) Bei Kündigung durch den Auftraggeber vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (§ 9.2) werden die bis zum regulären Vertragsende verbleibenden Monatsbeiträge als Ausfallentschädigung fällig, sofern der Anbieter die Kündigung nicht zu vertreten hat.
(3) Die Einrichtungspauschale ist in jedem Fall nicht rückerstattbar, da sie projektbezogene Arbeitsleistung vergütet, die mit ihrer Erbringung vollständig konsumiert ist.
(4) Ist der Anbieter für einen Ausfall oder eine Schlechtleistung verantwortlich, gewährt er als ausschließliche Kompensation eine anteilige Gutschrift auf die nächste Monatsrechnung in Höhe des betroffenen Zeitraums. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Vertrag beginnt am [Vertragsbeginn] und läuft zunächst für eine Mindestlaufzeit von [Laufzeit] ab dem vereinbarten Produktivstart.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
| Leistungspaket | Kündigungsfrist | Zum |
|---|---|---|
| Basisvertrag (inkl. Systemgebühr) | [Kündigungsfrist] | Monatsende |
Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail an kontakt@fuchsbau.software genügt); die ordentliche Kündigungsfrist beträgt [Kündigungsfrist]. Die Kündigung ist erst wirksam, wenn der Anbieter den Eingang schriftlich bestätigt hat.
Beide Parteien sind zur fristlosen außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn:
(1) Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht des Auftraggebers. Der Anbieter stellt den Betrieb der Plattform ein und löscht alle Daten des Auftraggebers nach den Bestimmungen des AVV.
(2) Auf schriftlichen Antrag des Auftraggebers, der spätestens vier (4) Wochen vor Vertragsende gestellt werden muss, exportiert der Anbieter die Daten des Auftraggebers (PostgreSQL-Dump oder CSV) und stellt sie zur Verfügung. Dieser Export wird nach Stundensatz (§ 5) abgerechnet, sofern er zwei (2) Stunden überschreitet.
(3) Offene Forderungen des Anbieters werden mit Vertragsende sofort fällig.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags – einschließlich dieser Klausel – bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt, sofern der Empfänger den Inhalt ausdrücklich bestätigt.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Dieser Vertrag ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des übrigen Vertrags nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
(4) Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
(5) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Schleiden, soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht. Ein Widerspruch kann jederzeit schriftlich erklärt werden.
Mit ihrer Unterschrift bestätigen beide Parteien, diesen Vertrag vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.
[[unterschriften]]
Anlage 1: Leistungsverzeichnis (Produktivstart, gebuchte Module, initiale Benutzerkonten)
Anlage 2: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gem. Art. 28 DSGVO (separates Dokument)
Beide Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrags.
Ort, Datum: Schleiden, [Datum]
[[unterschriften]]
Für den Auftraggeber: [Name der Kanzlei bzw. des Vereins], vertreten durch [vertretungsberechtigte Person]
Fassung 2 · Stand 19.09.2026